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PLATZREGELN

GC MÜLHEIM AN DER RUHR e.V.

1. AUS (Regel 27-1)

wird durch weiße Pfähle, den Platz begrenzende Zäune und die äußeren Rails der Rennbahn gekennzeichnet.

2. Wasserhindernisse (Regel 26)

sind durch gelbe Pfähle und/oder Linien gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, so gilt der Verlauf der Linie.
Seitliche Wasserhindernisse sind durch rote Pfähle und/oder Linien gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, so gilt der Verlauf der Linie. Zusätzlich gilt an Loch 12: soweit das Wasserhindernis durch die Mauer begrenzt wird, verläuft die Grenze des Hindernisses an der dem Wasser zugewandten Kante der Mauer.
Die Zaunpfähle zwischen den Bahnen 5 & 6 sowie hinter der Bahn 7 definieren seitliches Wasser. An Loch 5 & 16 gilt: Kommt ein Ball im seitlichen Wasserhindernis neben oder hinter dem Grün zur Ruhe, so darf zusätzlich zum Erleichterungsverfahren nach Regel 26 auch aus der Drop-Zone gespielt werden (soweit eingerichtet).

3. Biotope

Ein geschütztes Biotop ist ein Landschaftsteil, für den die zuständige Behörde das Betreten und/ Spielen darin zum Zweck des Umweltschutzes verboten hat. Biotope sind als seitliches Wasserhindernis gekennzeichnet. Wird der Ball in einem geschützten Biotop gefunden, oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht gefunden wurde, darin ist, muss der Spieler mit einem Strafschlag nach Regel 26-1 verfahren. Liegt der Ball im Gelände, muss der dem Ball nächstgelegene Punkt auf dem Platz festgestellt werden, der
(a) nicht näher zum Loch ist,
(b) die Behinderung durch das geschützte Biotop ausschließt und
(c) nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün ist. Der Spieler muss den Ball aufnehmen und ihn straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem so festgestellten Punkt auf einen Teil des Platzes fallen lassen, der die Voraussetzungen nach (a), (b) und (c) erfüllt.

4. Hemmnisse (Regel 24)

a) bewegliche: Steine in Bunkern
b) unbewegliche:

  • alle mit Sand bedeckten Wege (Ausnahme: vor und hinter dem Grün der Bahn 18; rechts der Bahn 16)
  • Findlinge, die als Distanzmarker eingesetzt werden
  • mit Pfählen befestigte Bäume
  • der Weg zur Driving Range auf Bahn 17
  • der Jägerzaun vor dem Wasserhindernis an Bahn 18

Wenn ein mit Pfählen befestigter Baum die Standposition oder den beabsichtigten Schwung behindert, so muss Erleichterung nach Regel 24-2b in Anspruch genommen werden.
Ausnahmen: Keine Erleichterung kann in Anspruch genommen werden, wenn etwas anderes als der Baum einen Schlag unmöglich macht oder die Behinderung lediglich Folge eines unvernünftigen Schlages oder einer abnormen Art von Standposition, Schwung oder
Spielrichtung wäre. Die sandigen Stellen rechts neben dem Grün der Bahn 16 sowie vor und hinter neben Grün 18 sind Gelände. Wird auf der Bahn 18 nach Regel 24-2b verfahren, so muss aus der ausgewiesenen Dropzone weitergespielt werden.

5. Boden in Ausbesserung (Regel 25)

ist gekennzeichnet durch blaue Pfosten oder weiße Linien. Ist beides vorhanden, gilt die Linie. Auch ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung: frisch verlegte Soden, Neueinsaaten, mit Kies verfüllte Drainagen, Pflanzgräben an Bäumen, Fahrspuren. Ist Behinderung durch Boden in Ausbesserung gegeben, so muss Erleichterung nach Regel 25-1 in Anspruch genommen werden. Weiterhin ist der komplette Herren-Abschlag der Bahn 18 als Boden in Ausbesserung definiert; Ausnahme: die bereitgelegte Abschlagmatte. Abschläge müssen von dort erfolgen. Ebenfalls werden die Umbaumaßnahmen links der Bahn 18 (von Höhe Zaun bis Ende Grün) als Boden in Ausbesserung definiert. Kommt darin ein Ball zur Ruhe, ist der Stand oder der Raum des beabsichtigten Schwunges behindert, muss der Ball straflos in der ausgewiesenen Dropzone hinter dem Grün der Bahn 18 fallen gelassen werden.

6. Eingebetteter Ball (Regel 25-2)

Die Regel gilt für das gesamte Gelände.
Definition: ein Ball gilt demnach als im Boden eingebettet, wenn der Ball in seinem eigenen Einschlagloch zur Ruhe kommt und ein Teil des Balls unterhalb der Bodenoberfläche ist.

7. Entfernungsmessgeräte

In allen Spielen auf dem Platz darf sich ein Spieler über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können (z.B. Steigung, Windgeschwindigkeit, Temperatur usw.), so verstößt der Spieler bei Nutzung dieser Funktionen gegen Regel 14-3,
wofür die Strafe Disqualifikation ist. Strafe für Verstoß gegen Platzregeln: Lochspiel: Lochverlust – Zählspiel: 2 Strafschläge

Der Vorstand des GC Mülheim an der Ruhr Raffelberg e.V.